EC dezentralisiert und vereinfacht Bestandserhaltungsmaßnahmen

Bisher wurden solche Vorschriften auf EU-Ebene in einem langwierigen Verfahren beschlossen, so dass im Laufe der Zeit ein äußerst kompliziertes Regelwerk entstanden ist.

Im Zuge der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik und der Berücksichtigung des Grundsatzes der Agenda für eine bessere Rechtsetzung wurde ein neues, vereinfachtes Konzept vorgeschlagen. Deshalb legt die Kommission eine flexiblere Regelung vor, die den lokalen Akteuren, die die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen, die Möglichkeit gibt, die technischen Bestandserhaltungsmaßnahmen an ihr jeweiliges Meeresgebiet anzupassen. Außerdem sind in dem Vorschlag eine Reihe unterschiedlicher Verordnungen zu einem einzigen Rechtstext zusammengefasst, was die Auslegung und die Einhaltung vereinfachen dürfte.

Die EU wird künftig die allgemeinen Grundsätze und die übergeordneten Ziele der Fischerei festlegen: So wird es weiterhin eine Reihe von grundlegenden Vorschriften etwa zum Verbot bestimmter Fanggeräte oder zum Schutz bestimmter Arten oder Lebensräume geben. Was jedoch die technischen Maßnahmen in Bezug auf ein bestimmtes Meeresgebiet betrifft, so werden die nationalen Regierungen und Marktteilnehmer die vorgeschlagenen Vorschriften an die Gegebenheiten vor Ort anpassen können, um die angestrebten Ergebnisse zu erzielen.

Für den Fall, dass z. B. ein bestimmtes Fanggebiet zum Schutz eines bestimmten Lebensraums wie etwa eines empfindlichen Korallenriffs geschlossen werden muss oder bestimmte Abweichungen für spezielle Fischereifahrzeuge, die keine Auswirkungen auf den Meeresboden haben, genehmigt werden müssen, können die an diesem Meeresbecken liegenden Mitgliedstaaten in Abstimmung mit den jeweiligen Interessenträgern entsprechende technische Maßnahmen beschließen.

Der Vorschlag enthält Maßnahmen zum Schutz des Meeresökosystems und der Lebensräume im Meer sowie zur Vermeidung von Beifängen nichtkommerzieller und gefährdeter Arten wie z. B. Seevögeln oder Meeressäugetieren.


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