Anhörung zum Monitoring in den deutschen Meeresgewässern
Die Öffentlichkeit kann zu den Berichtsentwürfen gemäß Aktualisierung der Überwachungsprogramme nach § 45f des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung von Art. 11 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Kurzbericht 2020, Monitoring-Rahmenkonzept) vom 15. Oktober 2019 bis zum 14. April 2020, 24 Uhr Stellung nehmen.
Gegenstand der schriftlichen Anhörung sind die folgenden Entwürfe:
Weitere Informationen zum Meeresmonitoring finden sich im nationalen Monitoring-Handbuch unter dem Link
https://mhb.meeresschutz.info.