Anhörung zur Aktualisierung der MSRL-Überwachungsprogramme für die deutschen Meeresgewässer
Für die Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Art. 17 (2) und Art. 11 MSRL) sind gemäß §§ 45j und 45f WHG die Überwachungsprogramme zur fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands der Meeresgewässer sowie zur regelmäßigen Bewertung und Aktualisierung der nach § 45e Satz 1 festgelegten Ziele alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.
Die Aktualisierung der Überwachungsprogramme ist bis zum 15. Oktober 2026 an die EU-Kommission zu berichten und liegt in einem zwischen dem Bund und den fünf Küstenländern abgestimmten Entwurf vor. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit im Rahmen der Anhörung gemäß § 45i WHG zur Verfügung gestellt.
Die Öffentlichkeit kann zum Entwurf „Bericht über die Überprüfung und Aktualisierung der Überwachungsprogramme (Meeresmonitoring) gemäß § 45f des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung von Artikel 11 der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)" vom 15. Oktober 2025 bis zum 14. April 2026, 24 Uhr Stellung nehmen.