Bericht über Pflanzenschutzmittelrückstände im Grundwasser Schleswig-Holsteins

Einträge von Nähr- und Schadstoffen von der Erdoberfläche können zu Belastungen im Grundwas­ser führen. Diese können nachteilige Auswirkungen auf angeschlossene Ökosysteme und Oberflä­chengewässer haben und auch Probleme bei der Trinkwasserversorgung bereiten. Um solche Grundwasserbelastungen frühzeitig erkennen zu können, überwacht die Abteilung Gewässer des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter des Landes. Dazu wird ein repräsentatives Messnetz zur Überwachung des chemischen Zustands unterhalten, das auch der Berichterstattung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie dient.

In Bereichen mit gefährdeten Grundwasserleitern erfolgen jährliche Untersuchungen. In weniger bis nicht gefährdeten Bereichen werden die Grundwassermessstellen alle 3 Jahre untersucht. Die aktuelle Auswertung umfasst den 3-Jahres-Zeitraum 2016 bis 2018.

Mit dieser Auswertung wurde das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und deren Ab­bauprodukten in 232 Grundwassermessstellen detailliert untersucht und bewertet. Bei den Abbau­produkten wird zwischen relevanten und nicht relevanten Metaboliten unterschieden. Dies ist erfor­derlich, da relevante Metaboliten eine vergleichbare biologische Aktivität wie der Ausgangswirk­stoff oder eine erhebliche, nicht akzeptable toxische Wirkung aufweisen. Nicht relevante Metabo­liten besitzen weder eine definierte pestizide Restaktivität noch ein pflanzenschutzrechtlich rele­vantes human- oder ökotoxisches Potenzial. Unter Berücksichtigung der experimentell-toxikologi­schen Informationen wird aus Vorsorgegründen ein Schwellenwert von 1 µg/L oder 3 µg/L zur Be­wertung angewendet.

Zu den Ergebnissen: In 155 der 232 Messstellen wurden keine Wirkstoffe oder relevante Metabo­lite nachgewiesen. In 68 Grundwassermessstellen wurden Konzentrationen ermittelt, die unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 0,1 µg/L liegen. In 9 Messstellen wurden Schwellenwerte für die Wirkstoffe Bentazon, Metalaxyl, Metolachlor, 1,2-Dichlorpropan und Dimethachlor überschrit­ten. Bei den relevanten Metaboliten wurden Schwellenwertüberschreitungen für Desethylatrazin und Acetochlor ESA festgestellt. Bezüglich der Wirkstoffe und relevanten Metaboliten sind insge­samt wenige punktuelle Überschreitungen festzustellen, eine flächendeckende Belastung des Grundwassers mit diesen Stoffen liegt somit nicht vor.

Bei den nicht relevanten Metaboliten ist hingegen eine weiträumigere Verbreitung in Schleswig-Holstein festzustellen. Insgesamt wurden in 180 von 232 Grundwassermessstellen nicht relevante Metaboliten nachgewiesen, davon in 123 Grundwassermessstellen in Konzentrationen unter dem jeweiligen Schwellenwert von 1 bzw. 3 µg/L. In 57 Grundwassermessstellen lagen die Konzentrati­onen für zumindest einen nicht relevanten Metaboliten über dem Schwellenwert. Insbesondere die nicht relevanten Metaboliten der Wirkstoffe Metolachlor und Metazachlor sind für die hohe Anzahl der Nachweise und Schwellenwertüberschreitungen verantwortlich.

Bei Betrachtung aller untersuchten nicht relevanten Metaboliten ist festzustellen, dass für weite Teile Schleswig-Holsteins Nachweise vorliegen und somit von einem weiträumigen Eintrag dieser Stoffe in das Grundwasser auszugehen ist. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit, die Entwick­lung im Grundwasser auch künftig intensiv zu beobachten.

Die Auswertung des LLUR zeigt die Grundzüge der Belastungssituation der Grundwassermess­stellen durch Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Metaboliten im chemischen Messnetz Schleswig-Holsteins für den Zeitraum 2016 bis 2018 auf. Betrachtet wird dabei der obere Haupt­grundwasserleiter. Das Trinkwasser wird in Schleswig-Holstein in der Regel aus tiefer gelegenen und durch Deckschichten geschützten Grundwasserleitern gewonnen.

Daher können aus dem Grundwassermessnetz der EG-WRRL gewonnene Erkenntnisse nicht un­mittelbar auf die Trinkwasserbeschaffenheit übertragen werden. Die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte untersuchen regelmäßig das Trinkwasser gemäß der Trinkwasser­verordnung, um gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher anordnen zu können. Um Tendenzen frühzeitig feststellen zu können, stehen die Beteiligten (u.a. auch das Gesundheits- und Umweltministerium) im engen Austausch.

PM LLUR, weitere Informationen unter schleswig-holstein.de


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