COP15: Historisches globales Übereinkommen für Natur und Mensch

[...] Die Weltgemeinschaft verpflichtet sich [...im Kunming-Montreal-Übereinkommen] zu Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung gleich jenen des europäischen Grünen Deals. Dadurch wird sichergestellt, dass die Natur den Gesellschaften, Volkswirtschaften und Gemeinschaften auch in den kommenden Jahrzehnten noch eine Lebensgrundlage liefern kann.

Ziele und Vorgaben für ehrgeizige Maßnahmen bis 2030 und 2050

Das Biodiversitätsübereinkommen von Kunming und Montreal umfasst folgende globalen Hauptziele:

  • Wiederherstellung von 30 % der geschädigten (Land- und Meeres-) Ökosysteme weltweit bis 2030
  • Erhaltung und Schutz von 30 % aller Land-, Binnengewässer-, Küsten- und Meeresgebiete bis 2030
  • Aufhalten des Aussterbens bekannter Arten und Verringerung des Aussterberisikos und der Aussterberate aller Arten (einschließlich unbekannter Arten) auf ein Zehntel bis 2050
  • Verringerung des Risikos durch Pestizide um mindestens 50 %bis 2030
  • Verringerung der Nährstoffverluste für die Umwelt um mindestens 50 % bis 2030
  • Verringerung der Umweltverschmutzungsrisiken und der schädlichen Auswirkungen der Umweltverschmutzung aus sämtlichen Quellen bis 2030 soweit, dass für biologische Vielfalt und Ökosystemfunktionen keine Gefahr mehr besteht
  • Verringerung des globalen Konsumfußabdrucks bis 2030, unter anderem durch eine deutliche Verringerung von Überkonsum und Abfallaufkommen sowie eine Halbierung der Lebensmittelverschwendung
  • Nachhaltige Bewirtschaftung von Agrar-, Aquakultur-, Fischerei- und Forstwirtschaftsgebieten und erhebliche Ausweitung von Agrarökologie und anderen biodiversitätsfreundlichen Verfahren
  • Bekämpfung des Klimawandels mithilfe naturbasierter Lösungen
  • Verringerung der Einschleppung und Ansiedlung invasiver gebietsfremder Arten um mindestens 50 % bis 2030
  • Sicherstellen, dass die Nutzung von und der Handel mit wild lebenden Arten bis 2030 sicher, legal und nachhaltig sind
  • Begrünung städtischer Flächen

Mobilisierung von Finanzmitteln und Übernahme von Verantwortung für die biologische Vielfalt durch Unternehmen

Durch das Übereinkommen werden deutlich mehr Finanzmittel für die biologische Vielfalt aus allen nationalen und internationalen öffentlichen und privaten Quellen mobilisiert, sodass bis 2030 mindestens 200 Mrd. US-Dollar pro Jahr bereitgestellt werden. So sollen Anreize für inländische und internationale Investoren, darunter auch Unternehmen, geschaffen werden.

Gegenstand des Übereinkommens sind auch Subventionen, die der biologischen Vielfalt schaden. Bis 2025 sollen insgesamt mindestens 500 Mrd. US-Dollar pro Jahr an solchen Subventionen ermittelt und bis 2030 abgeschafft werden.

Im Rahmen des Übereinkommens hat sich die EU zu einem internationalen Solidaritätspaket verpflichtet, mit dem insbesondere die am stärksten gefährdeten Länder und die Länder mit der größten biologischen Vielfalt unterstützt werden sollen. Der neue Fonds für den globalen Biodiversitätsrahmen, der im Rahmen der Globalen Umweltfazilität eingerichtet wurde, wird für Finanzierungen aus allen Quellen offenstehen.

Als wichtiger Schritt zur Verbesserung der Biodiversitätsmaßnahmen von Unternehmen werden große und multinationale Unternehmen und Finanzinstitute verpflichtet, Risiken, Abhängigkeiten und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die biologische Vielfalt regelmäßig zu überwachen, zu bewerten und offenzulegen. Zudem sollen sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationenbereitstellen, um einen nachhaltigen Konsum zu fördern.

[...]

Nächste Schritte

Nach dem Abschluss der Verhandlungen über das neue Übereinkommen ist es nun an der Zeit, dass alle Länder den beschlossenen Rahmen durch innerstaatliche und internationale Maßnahmen umzusetzen.

Bis zur nächsten COP im Jahr 2024 müssen alle Länder ihre nationalen Strategien und Aktionspläne für die biologische Vielfalt aktualisieren und entsprechende nationale Finanzstrategien ausarbeiten. Auf den nächsten Konferenzen wird geprüft, ob die kumulative Wirkung der nationalen Maßnahmen ausreicht, um die globalen Ziele und Vorgaben für 2030 und 2050 zu verwirklichen.

Parallel zu den politischen Maßnahmen werden die Länder und multilateralen Finanzinstitutionen nun rasch an der Mobilisierung von Finanzmitteln arbeiten.  

Dank des europäischen Grünen Deals nimmt Europa bei diesem weltweiten wirtschaftlichen Wandel eine Vorreiterrolle ein. [...]

(PM Europäische Kommission, gekürzt)

Weitere Informationen unter ec.europa.eu.

Eine Pressemeldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finden Sie unter bmuv.de.


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