Kommission schlägt 2. Paket von Krisenmaßnahmen zur Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors vor

Die Kommission hat [... am 14.04.2022] eine legislative Änderung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds 2014–2020 (EMFF) vorgeschlagen, die zusätzliche Krisenmaßnahmen zur Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors der EU im Zusammenhang mit der Invasion der Ukraine durch Russland ermöglichen würde. Dies ergänzt das erste Paket von Krisenmaßnahmen, das am 25. März im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) angenommen wurde. Es umfasst eine finanzielle Entschädigung für zusätzliche Kosten, für Einkommensverluste und für die Lagerung von Erzeugnissen sowie für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit, wenn diese derzeit unsicher ist.

Dazu erklärte Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei: „Der Fischerei- und Aquakultursektor ist stark vom Krieg in der Ukraine betroffen. Im Rahmen des EMFF stehen noch Finanzmittel zur Verfügung. Mit diesem Vorschlag erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sie auf spezifische Maßnahmen umzuschichten, um die sozioökonomischen Auswirkungen der Krise abzufedern.“

Verwendung der verbleibenden Mittel für den Zeitraum 2014–2020 für die Krisenhilfe

Der militärische Angriff Russlands gegen die Ukraine hat die Preise für Energie und Rohstoffe in die Höhe getrieben, was sehr umfangreiche zusätzliche Betriebskosten verursacht und die Gewinnspannen in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und Fischverarbeitung deutlich verringert hat. Der Krieg hat auch zu einer vorsorglichen Unterbrechung der Fangtätigkeiten in bestimmten Gebieten geführt.

Sobald der [...] Vorschlag angenommen ist, werden die Mitgliedstaaten rasch finanzielle Unterstützung für die zusätzlichen Kosten und wirtschaftlichen Verluste infolge der Krise gewähren können, insbesondere

  • finanzielle Entschädigung für die vorübergehende Einstellung von Fangtätigkeiten, wenn der militärische Angriff Russlands gegen die Ukraine die Sicherheit der Fangeinsätze gefährdet. Diese Entschädigung unterliegt nicht der finanziellen Obergrenze und der Höchstdauer für andere Fälle der vorübergehenden Einstellung;
  • finanzielle Entschädigung für Erzeugerorganisationen, die Fischerei- oder Aquakulturerzeugnisse lagern, gemäß dem Lagerhaltungsmechanismus der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 (gemeinsame Marktorganisation);
  • finanzielle Entschädigung für Marktteilnehmer im Fischerei- und Aquakultursektor (einschließlich des Verarbeitungssektors) für ihre Einkommensverluste sowie für zusätzliche Kosten, die ihnen aufgrund der Marktstörungen infolge des militärischen Angriffs Russlands gegen die Ukraine und ihrer Auswirkungen auf die Lieferkette von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen entstanden sind.

[...]

(PM EC, gekürzt)

Weitere Informationen unter ec.europa.eu


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