Gewässern mehr Raum geben
Weniger als zehn Prozent der deutschen Flüsse und Bäche sind im guten ökologischen Zustand. Um das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie – 100 Prozent – zu erreichen, empfiehlt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem Umweltgutachten 2020, Gewässern als Voraussetzung für einen guten ökologischen Zustand mehr Platz zu geben. Das UBA unterstützt diese Empfehlung.
Von ökologisch intakten Gewässern profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch: In Zeiten zunehmender Wetterextreme können Hochwasserwellen abgeschwächt werden. In Niedrigwasserzeiten dienen bachbegleitende Auen als Wasserspeicher und lassen den Boden nicht so rasant austrocknen. Natürliche Landschaften an den Gewässern bedeuten auch einen höheren Erholungswert für Bürgerinnen und Bürger. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) beschäftigt sich in einem aktuellen Umweltgutachten mit der Frage, wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf Strukturveränderungen der Gewässer verbessert werden kann. Der SRU empfiehlt dringend die Flächenverfügbarkeit für die Renaturierung der Gewässer zu verbessern. Die naturwissenschaftlichen Grundlagen sind bereits vorhanden, um die Fläche zu bestimmen, die ein Fluss oder Bach benötigt, um sein typisches Strukturinventar auszubilden. Weitgehend offen ist, wie viel Gewässerentwicklungsfläche bundesweit notwendig ist, um die Gewässerschutzziele zu erreichen und wie sich dieser Flächenbedarf unter Berücksichtigung aller Interessen stillen lässt. In die Beantwortung dieser Fragen wird sich das Umweltbundesamt in den kommenden Jahren verstärkt einbringen.
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Die Online-Plattform des Bundesumweltamtes „Renaturierung von Fließgewässern“finden Sie auf umweltbundesamt.de