Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Deutschlands für Fischerei- und Aquakulturunternehmen

[...] Grundlage für die Genehmigung war der von der Kommission am 29. April 2026 angenommene Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (Middle East Crisis Temporary State Aid Framework – METSAF).

Die deutsche Regelung

Deutschland hat bei der Kommission eine mit 4,5 Mio. EUR ausgestattete Regelung zur Unterstützung von Unternehmen angemeldet, die in der Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen tätig sind. Mit der Regelung, die bis zum 31. Dezember 2026 läuft, sollen die Auswirkungen des Anstiegs der Kraftstoffpreise abgemildert werden.

Die Beihilfen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Die Regelung betrifft die Gewährung eines begrenzten Beihilfebetrags aufgrund des Anstiegs der Kraftstoffpreise. Die Beihilfeintensität entspricht 70 % des geschätzten Anstiegs der Kraftstoffkosten für Fischerei- und Aquakulturunternehmen im Zeitraum vom 1. März bis zum 23. Juli 2026. Die Beihilfe beträgt höchstens 50 000 EUR je Unternehmen.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, und nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 des METSAF.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung die im METSAF festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere werden die Beihilfen auf der Grundlage einer Beihilferegelung mit einer klar veranschlagten Mittelausstattung gewährt und dienen dem Zweck, die Entwicklung von Unternehmen vorübergehend zu unterstützen, die in der Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen tätig sind. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs zu fördern, und dass sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Daher hat die Kommission die von Deutschland angemeldete Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Am 29. April 2026 hat die Kommission den Beihilferahmen METSAF angenommen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten zu unterstützen. Der befristete Rahmen ist auf die Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige ausgerichtet, so auf Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr und energieintensive Industrien. Der METSAF gilt bis zum 31. Dezember 2026. Während dieses Zeitraums wird die Kommission die Entwicklungen im Nahen Osten und die allgemeine Wirtschaftslage beobachten und Inhalt, Anwendungsbereich und Geltungsdauer des Rahmens entsprechend überprüfen.

Zwar ist langfristig der Übergang zu einer grünen Wirtschaft der Weg, um EU-Unternehmen vor den Auswirkungen globaler Energieschocks zu schützen, doch haben die Mitgliedstaaten durch den METSAF nun auch die Möglichkeit, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit das Wachstum der am stärksten gefährdeten Unternehmen durch die aktuelle Krise nicht dauerhaft gehemmt wird.

Zu diesem Zweck können sie in der Landwirtschaft, der Fischerei bzw. dem Verkehrssektor tätige Unternehmen in unterschiedlicher Form unterstützen. Möglich sind Beihilfen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs, mit denen Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln teilweise ausgeglichen werden können, und ein vereinfachter Ansatz bei geringen Beihilfebeträgen.

Im METSAF ist ferner eine befristete Anpassung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State aid Framework – CISAF) vorgesehen, um größere Flexibilität und höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum METSAF sind hier abrufbar.

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(PM Europäische Kommission, gek.)

Weitere Informationen unter ec.europa.eu


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