Kommission startet Konsultation zu den EU-Zielen zur biologischen Vielfalt
Die Europäische Kommission will rechtsverbindliche EU-Ziele für die Wiederherstellung der Natur entwickeln und hat dazu eine öffentliche Online-Konsultation gestartet. Die Ziele, die bis Ende 2021 fixiert sein sollen, sind zentral für die Artenvielfalt und den Klimaschutz. Die Ergebnisse der Konsultation werden in eine Folgenabschätzung einfließen, die die Kommission vorbereitet. Die Folgenabschätzung soll dazu beitragen, die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Initiative für die Wiederherstellung der Natur zu bewerten.
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Als Schlüsselelement der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und des Europäischen Grünen Deals wird die Wiederherstellung der geschädigten Ökosysteme in Europa dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhöhen, den Klimawandel abzuschwächen und sich an ihn anzupassen sowie die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu verhindern und zu verringern.
Der Fahrplan für die Entwicklung von EU-Naturwiederherstellungszielen zeigt die politischen Optionen für Wiederherstellungsziele auf, die in der Folgenabschätzung untersucht werden sollen. Die Kommission wird bis Ende 2021 einen Vorschlag für rechtsverbindliche Naturwiederherstellungsziele vorlegen und dabei die Antworten aus der öffentlichen Konsultation berücksichtigen. Die Konsultation zielt darauf ab, Beiträge und Meinungen von Interessengruppen einzuholen. Die Konsultation bleibt zwölf Wochen lang bis zum 2. April für Rückmeldungen offen.
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Hier geht es zur Konsultation „Schutz der biologischen Vielfalt: Ziele für die Wiederherstellung der Natur im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie“
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: ec.europa.eu