Mikroplastikpartikel in Lebensmitteln
Aus der Stellungnahme Nr. 013/2015 des BfR vom 30. April 2015:
Der Begriff Mikroplastik wird für kleine Kunststoffpartikel unterschiedlicher Herkunft, Größe und chemischer Zusammensetzung verwendet. Die Größenangaben für Mikroplastik sind in der Literatur nicht einheitlich definiert und schwanken meist zwischen 0,001 mm bis kleiner als 5 mm. Grundsätzlich werden zwei Arten von Mikroplastik unterschieden: primäres Mikroplastik wird in Form von kunststoffbasierten Granulaten bzw. Pellets gezielt industriell hergestellt. Sekundäres Mikroplastik entsteht durch chemische und physikalische Alterungs- und Zerfallsprozesse, z. B. aus Plastiktüten oder Plastikflaschen. Nach heutigem Kenntnisstand stellt sekundäres Mikroplastik die Haupteintragsquelle in die Umwelt dar.
Derzeit liegen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keine gesicherten Daten zur chemischen Zusammensetzung, zur Partikelgröße oder zum Gehalt von Mikroplastikpartikeln in Lebensmitteln vor. Aufgrund des Fehlens belastbarer Daten ist eine gesundheitliche Risikobewertung für den Verzehr von mit Mikroplastikpartikeln verunreinigten Lebensmitteln derzeit nicht möglich. Das BfR hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) um eine wissenschaftliche Stellungnahme zum Vorkommen von Mikroplastikpartikeln und Nanoplastikpartikeln in Lebensmitteln, insbesondere in Meerestieren, ersucht.