Modernisierung der Fischereikontrolle

Die EU-Agrar- und Fischereiminister haben sich beim Agrarrat [...] in Luxemburg auf eine sogenannte Allgemeine Ausrichtung des Europäischen Rates zur Fischereikontrollverordnung geeinigt. Mit den neuen Regelungen soll das so genannte Anlandegebot besser überwacht und durchgesetzt werden. Das Gebot verpflichtet Fischer zum einen, jeden Fang zu melden und an Land mitzubringen. Unerwünschte Fänge (so genannter Beifang) dürfen nicht wieder über Bord geworfen werden. Zum anderen enthält die Verordnung eine strengere Überwachung der Küstenfischerei.

[…]

Die wesentlichen Punkte sind
- Überwachung des Anlandegebotes mittels eines REM-Systems („remote electronic monitoring“ – einer Kombination aus Kameras, Sensoren und Systemen zur Positionsbestimmung) bei Schiffen über 24 Metern Länge
- Elektronisches Logbuch für alle Fahrzeuge, mitunter auch durch App-gestützte Lösungen
- Position von Fahrzeugen muss mittels eines elektronischen Ortungssystems (VMS – „vessel monitoring system“), bei kleineren Schiffen grundsätzlich durch eine App-gestützte Lösung, bestimmbar sein
- Überwachung bestimmter Freizeitfischereien mittels Registrierung der Fischer und Meldung der Fänge
- Fortschritte bei der Harmonisierung des Sanktionssystems durch Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Feststellung von schweren Verstößen
- Einführung der Rückverfolgbarkeit, auch von frischen, importierten Fischerei- und Aquakulturprodukten
Zur Situation in Deutschland
In Deutschland gibt es derzeit insgesamt 48 Fahrzeuge über 24 Meter Länge. Diese haben einen Quotenanteil von knapp 90 Prozent an der deutschen Gesamtfangmenge. Die neue Verordnung stellt also sicher, dass eine deutliche Mehrheit der Fänge zukünftig mittels eines REM-Systems überwacht und kontrolliert werden kann.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter bmel.de


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