Natura 2000 Landesverordnung in M-V beschlossen

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat die Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung beschlossen. Unter der neuen Bezeichnung „Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung“ werden künftig neben den Vogelschutzgebieten auch die bisherigen FFH-Gebiete geschützt. Beide werden zukünftig einheitlich als Natura 2000-Gebiete benannt.

Das Verordnungsverfahren hat einschließlich intensiver interner Vorarbeiten mehrere Jahre gedauert. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission wegen der unzureichenden Ausweisung von Schutzgebieten im Februar 2015 gegen Deutschland eröffnet hat. Daraufhin einigten sich Bund und Länder die Gebiete nach nationalem Recht unter Schutz zu stellen.

Seit Ende 2015 wurde in M-V eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Mehr als 400 Stellungnahmen sind in den endgültigen Landesentwurf eingeflossen. Die „Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung“ legt Mindestanforderungen an den Schutz fest und ermöglicht Nutzern wie Schützern Spielräume, um gemeinsam zu geeigneten Lösungen zu kommen, zum Beispiel bei der Erstellung von Managementplänen.

Laut Verordnung müssen die Managementpläne für die FFH-Gebiete im Rahmen eines öffentlichen Prozesses erarbeitet werden. Der Minister ruft deshalb erneut alle Betroffenen dazu auf, sich an diesen Verfahren zu beteiligen.

(PM Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, gekürzt)


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