Neues Gesetz zur Verringerung der Seeverkehrsemissionen durch die Förderung nachhaltiger Kraftstoffe für die Schifffahrt

[... am 23.03.23] einigten sich die gesetzgebenden Organe auf „FuelEU Maritime“ – eine neue EU-Verordnung, mit der sichergestellt wird, dass die Treibhausgasintensität der vom Schifffahrtssektor verwendeten Kraftstoffe im Laufe der Zeit schrittweise um 2 % im Jahr 2025 und um bis zu 80 % bis 2050 gesenkt wird. Sie wird die Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe und Energien fördern und so die Senkung der Treibhausgasemissionen im Schifffahrtssektor unterstützen.

Die Einigung über diese Initiative ergänzt die am 18. Dezember 2022 erzielte vorläufige Einigung über die Einbeziehung der Schifffahrtsemissionen in das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS). Beide Initiativen sind entscheidender Teil der Bemühungen der EU um eine Senkung der Seeverkehrsemissionen.

Dekarbonisierung des Seeverkehrs

In der EU verursachte der Schiffsverkehr im Jahr 2021 3 bis 4 % der gesamten CO2-Emissionen. Nach einem Rückgang im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie wird die Schifffahrt voraussichtlich, angekurbelt durch die steigende Nachfrage nach Primärressourcen und Containertransport, wieder zunehmen.

Die Initiative „FuelEU Maritime“ wird zur Dekarbonisierung des Seeverkehrs beitragen, indem Obergrenzen für die jährliche Treibhausgasintensität der von Schiffen verbrauchten Energie festgelegt werden. Die dabei verfolgten Ziele werden im Laufe der Zeit ehrgeiziger werden, um die erwarteten technischen Entwicklungen und die verstärkte Produktion erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe anzuregen und widerzuspiegeln. Die Ziele beziehen sich nicht nur auf die CO2-Emissionen, sondern auch auf die Methan- und Distickstoffoxidemissionen während des gesamten Lebenszyklus der Kraftstoffe.

Zudem werden zusätzliche Vorschriften für den emissionsfreien Energieverbrauch am Liegeplatz eingeführt, nach denen Fahrgastschiffe und Containerschiffe in Häfen eine landseitige Stromversorgung oder alternative emissionsfreie Technologien nutzen müssen. So soll die Luftverschmutzung in Häfen verringert werden, die oft in der Nähe dicht besiedelter Gebiete liegen.

Die Initiative „FuelEU Maritime“ verfolgt einen zielorientierten und technologieneutralen Ansatz, der Innovationen und die Entwicklung neuer Kraftstofftechnologien ermöglicht, um dem künftigen Bedarf gerecht zu werden. Die Betreiber können auf der Grundlage schiffsspezifischer oder betriebsspezifischer Profile entscheiden, welche Technologie sie nutzen möchten. Die Verordnung sieht auch einen freiwilligen Pooling-Mechanismus vor. Dieser Mechanismus gestattet die Zusammenfassung der Konformitätsbilanzen von zwei oder mehreren Schiffen. Für die Einhaltung der Grenzwerte für die Treibhausgasintensität ist der Durchschnitt des gesamten Pools maßgeblich.

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Hintergrund

Der europäische Grüne Deal ist die langfristige Wachstumsstrategie der EU, mit der in Europa bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, muss Europa seine Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 senken. Die heute morgen erzielte Einigung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Annahme des Legislativpakets „Fit für 55“, das die Kommission zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals vorgelegt hat. Sie folgt auf andere politische Vereinbarungen über Teile dieses Pakets, zuletzt über strengere Vorschriften zur Steigerung der Energieeffizienz.

Mit einem Außenhandelsvolumen von etwa 75 % und einem EU-Binnenhandelsvolumen von 31 % ist der Seeverkehr ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Verkehrssystems und spielt eine entscheidende Rolle für die europäische Wirtschaft. Derzeit umfasst der Kraftstoffmix im Seeverkehr ausschließlich fossile Kraftstoffe. Mit Blick auf die Klimaneutralität muss die EU die verkehrsbedingten Emissionen, auch aus dem Seeverkehr, bis 2050 um 90 % (gegenüber dem Stand von 1990) senken. Die Initiative „FuelEU Maritime“ zielt auf die verstärkte Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe und eine stärkere Förderung von Innovationen zur Bewältigung der Umweltauswirkungen des Schifffahrtssektors ab. Dies wird von entscheidender Bedeutung dafür sein, dass die EU ihre im Übereinkommen von Paris vereinbarten Klimaziele erreicht und der europäische Grüne Deal Wirklichkeit wird.

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(PM Europäische Kommission, gekürzt)

Weitere Informationen unter ec.europa.eu

Informationen über eine Ende März beschlossene neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR), [...die] verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge [enthält], unter ec.europa.eu


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