Ostsee: Rat beschließt Fangbeschränkungen für 2025
Der Rat [der Europäischen Union] hat [... am 22.10.2024] eine politische Einigung über neue Fangbeschränkungen für die wichtigsten Fischbestände in der Ostsee, einschließlich Hering, Dorsch, Scholle, Sprotte und Lachs, erzielt, um nachhaltige Bestände und einen zukunftsfähigen Sektor zu gewährleisten.
Die Einigung auf zulässige Gesamtfangmengen (total allowable catches – TACs) und nationale Quoten für 2025 steht im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (International Council for the Exploration of the Sea – ICES); mit ihr wird für jeden Fischbestand festgelegt, welche Höchstmengen jeder Mitgliedstaat fangen darf.
Die Fischereiministerinnen und -minister der EU haben sowohl ökologischen als auch sozioökonomischen Erwägungen Rechnung getragen, um nachhaltige Fangmethoden zu gewährleisten und zugleich die Existenzgrundlage der in der Fischwirtschaft tätigen Personen zu unterstützen.
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Die Einigung im Einzelnen
Hering
Der Bestand von Hering in der mittleren Ostsee ist im vergangenen Jahr über das für Nachhaltigkeit erforderliche Mindestmaß angewachsen. Des Weiteren sind die wissenschaftlichen Prognosen für diesen Bestand positiv. Der Rat hat sich daher darauf geeinigt, die Fangmöglichkeiten im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission um 108 % anzuheben.
Der Rat ist auch den Empfehlungen der Kommission in Bezug auf Hering im Rigaischen Meerbusen und Hering im Bottnischen Meerbusen gefolgt und hat die Fangbeschränkungen angesichts der positiven wissenschaftlichen Gutachten um 10 % bzw. 21 % erhöht.
Für Hering in der westlichen Ostsee kam der Rat überein, aufgrund der niedrigen Biomasse-Werte die TAC des Vorjahres für unvermeidbare Beifänge beizubehalten. Unvermeidbare Beifänge sind bei der Befischung anderer Fischarten unbeabsichtigt gefangene Fischarten. Der Rat hat sich ferner dazu entschieden, die derzeit bestehende Ausnahme für kleine Küstenfischereien aufrechtzuerhalten.
Dorsch
Angesichts des schlechten Zustands der Dorschbestände sowohl in der östlichen als auch in der westlichen Ostsee ist der Rat übereingekommen, weiter lediglich TACs für Beifang festzusetzen, um die Erholung der Bestände zu ermöglichen. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Fangbeschränkungen um 28 % bzw. 22 % gesenkt. Um einen Beitrag zur Verbesserung der Lage dieser Bestände zu leisten, stimmte der Rat dem Vorschlag der Kommission zu, die Freizeitfischerei auf Dorsch im gesamten Gebiet zu verbieten, wobei Beifängen Rechnung getragen wird.
Scholle
Die Fangbeschränkungen für Scholle bleiben gegenüber 2024 unverändert. Wenngleich die Schollenbestände gesund sind, trägt die TAC für Scholle der Tatsache Rechnung, dass Dorsch in der Schollenfischerei unbeabsichtigt gefangen wird.
Sprotte
Der Rat kam überein, die zulässigen Gesamtfangmengen für Sprotte im Einklang mit wissenschaftlichen Gutachten um 31 % zu verringern, um einen Rückgang unter die Grenze der Nachhaltigkeit zu verhindern.
Lachs
Der Rat hat beschlossen, die Fangbeschränkungen für Lachs im Hauptbecken um 36 % abzusenken und die letztjährige TAC für Lachs im Finnischen Meerbusen beizubehalten.
Darüber hinaus wird die Freizeitfischerei auf Lachs im Hauptbecken begrenzt, und zwar auf den Fang von höchstens einem durch Fettflossenschnitt gekennzeichneten Exemplar pro Fischer und Tag. Nach dem Fang des ersten Exemplars müssen Freizeitfischer die Fischerei auf Lachs für den Rest des Tages einstellen.
Stintdorsch
Der Rat hat ferner über die Fangmöglichkeiten für Stintdorsch in der Nordsee, einen gemeinsamen Bestand der EU und des Vereinigten Königreichs, entschieden. Nach Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich haben sich die Delegationen darauf geeinigt, eine Obergrenze für die EU von 300 Tonnen nur für Beifänge festzulegen.
Nächste Schritte
Der Rat wird den Beschluss auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich annehmen, sobald der Text in sämtlichen Sprachen fertiggestellt ist.
Hintergrund
Der Rat legt Obergrenzen für die Menge an Fisch fest, die in EU-Gewässern gefangen werden darf, um eine Erschöpfung der Fischbestände zu vermeiden. Dem Rat kommt bei der Festlegung dieser Fangbeschränkungen eine Schlüsselrolle zu, da er allein über die Entscheidungsbefugnis in diesem Bereich verfügt.
Die Einigung des Rates stützt sich auf einen Vorschlag der Kommission und folgt den wissenschaftlichen Gutachten des ICES. Darüber hinaus steht sie im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie mit den Bestimmungen des Mehrjahresplans für Ostseebestände.
Die in BALTFISH – dem regionalen Forum für die Fischerei in der Ostsee, derzeit unter deutschem Vorsitz – geleistete Arbeit hat zu den Bemühungen des Rates um das Erreichen der Einigung beigetragen.
Die Ostsee ist das am stärksten verunreinigte Meer Europas und hat mit vielen Herausforderungen zu kämpfen, darunter Biodiversitätsverlust, Klimawandel, die Auswirkungen der Überfischung in der Vergangenheit sowie große Mengen von Schadstoffen und Abfall. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Fischerei und einer gesunden Meeresumwelt setzt die EU auf einen langfristigen Ansatz für Nachhaltigkeit.
(PM Rat der Europäischen Union, gek.)
Weitere Informationen unter consilium.europa.eu und unter oceans-and-fisheries.ec.europa.eu
Eine wissenschaftliche Einordung der Entscheidung des EU-Fischereirates zur Freizeitfischerei auf Lachs in der Ostsee 2025 finden Sie unter thuenen.de