Tiefseebergbau: Deutschland setzt sich für hohe Umweltstandards ein

Aufgrund gestiegener Rohstoffnachfrage und technologischer Innovation ist die Gewinnung von Bodenschätzen aus der Tiefsee stärker in den Fokus des politischen und wirtschaftlichen Interesses gerückt. In den Tiefen der Ozeane lagern rohstoffreiche Manganknollen, Mangankrusten und Massivsulfide. Sie enthalten Metalle für Erneuerbare Energien und Anwendungen in der Hochtechnologie wie Kupfer, Nickel oder Kobalt sowie Spurenelemente wie Lithium, Indium, Gallium oder Germanium, ohne die kein Elektroauto fährt, sich kein Windrad dreht oder kein Smartphone funkt. Mittelfristig kommen die tiefen Lagerstätten im Meer als neue Rohstoffquelle in Betracht; zumindest könnten sie die Vorkommen an Land ergänzen.

Mineralien in der Tiefsee gelten als gemeinsames Erbe der Menschheit. Ihre Erkundung und Nutzung wird durch die ISA mit Sitz in Kingston, Jamaika überwacht. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen erlaubt die Nutzung nur zu friedlichen Zwecken. Außerdem muss sichergestellt sein, dass es nicht zu negativen Effekten auf die Umwelt kommt.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der G7-Präsidentschaft 2015 zu mehr Verantwortung bei der Entwicklung von Maßstäben für eine zukünftige umweltverträgliche Gewinnung von Rohstoffen aus der Tiefsee verpflichtet. Dazu gehören wissenschaftliche Forschung und Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Seit 2001 wurden insgesamt 27 Lizenzen mit einer Laufzeit von 15 Jahren durch die ISA vergeben, 17 für die Erkundung („Exploration“) von Manganknollen mit Gebieten von jeweils 75.000 Quadratkilometern Fläche, vier für die Erkundung von Mangankrusten (je 3.000 Quadratkilometer) und sechs für die Exploration von Massivsulfiden (je 10.000 Quadratkilometer). Auch die BGR erkundet im Auftrag der Bundesregierung seit 2006 ein Lizenzgebiet mit Manganknollen im östlichen Pazifik und seit 2015 ein Lizenzgebiet mit Sulfidvorkommen im südwestlichen Indischen Ozean.

Während die Exploration nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt hat, werden künftige groß angelegte Tiefseebergbauprojekte deutlich gravierendere Folgen für die Tiefsee haben. So würde ein großer Teil der Lebensgemeinschaften wie Schwämme, Muscheln, Seesterne und viele andere Bodenlebewesen wie auch Bakterien mit entfernt werden, wenn Mangankrusten oder Manganknollen mit automatischen Sammlern geerntet werden. Feine Sedimentpartikel, die durch Abbaugeräte aufgewirbelt und als Trübewolke in Meeresbodennähe verdriften, würden zudem sowohl die Lebensfunktionen der Tiere als auch die Nahrungskette beeinträchtigen.

Eine Wiederbesiedlung von abgebauten Flächen dauert nach neuesten Erkenntnissen viele Jahrzehnte, vielleicht sogar Jahrhunderte. Es empfiehlt sich daher, in direkter Nähe zu den potentiellen Abbaugebieten möglichst große Schutzgebiete auszuweisen, an denen kein Bergbau erlaubt ist. Ziel muss es sein, die Artenvielfalt zu erhalten.

Anspruchsvollen Umweltstandards kommt in einem entsprechenden Regelwerk eine entscheidende Bedeutung zu. Neben einer konsequenten Beachtung des Vorsorgegrundsatzes setzen sich BGR und UBA international nachdrücklich für Instrumente der räumlichen Planung und eine Konfliktbewältigung mit konkurrierenden Nutzungen wie der Fischerei ein. Auch sollte es möglich sein, Genehmigungen im Nachgang anzupassen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse Umweltschäden bei laufenden Projekten erkennen lassen. Hierbei müssen allerdings sowohl die Interessen des Umwelt- und Naturschutzes als auch die Belange der Wirtschaft berücksichtigt werden.

Das Wissen über die Tiefseeökosysteme und Technologien für den Tiefseebergbau muss aus Sicht der BGR und des UBA noch weiter verbessert werden.

(PM UBA, gekürzt)


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