Die Kommission hat Maßnahmen verabschiedet, mit denen sie die Verwendung von Mikroplastik, das Produkten im Rahmen der REACH-Verordnung bewusst zugesetzt wird, einschränkt. Die verabschiedete Beschränkung umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 mm, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind.